Gründe für eine ordentliche Kündigung
Gründe für eine ordentliche, fristgerechte Kündigung seitens des Arbeitgebers können sein:
Betriebsbedingt
Das wirtschaftlich ausbleibende Wachstum bzw. die Schließung von Standorten oder Ähnliches
führt zu einer betriebsbedingten Kündigung.
Verhaltensbedingt
Handelt ein Mitarbeiter wiederholt entgegen seiner Pflichten im Arbeitsvertrag, missbraucht seine
Position oder zeigt trotz Abmahnung keine Verbesserung in seinem Verhalten, kann eine verhaltensbedingte
Kündigung ausgesprochen werden. Man spricht hierbei auch von den vom Arbeitnehmer steuerbaren Eigenschaften.
Personenbedingt
Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind nicht steuerbare Sachverhalte wie z.B. der Verlust des
Führerscheins, wobei dieser für die Ausführung der Tätigkeit essenziell ist, oder subjektive Leistungsmängel,
die negative Folgen für das Unternehmen haben.
Persönliche Gründe
Persönliche Gründe für die ordentliche Kündigung sind Sachverhalte wie Unzufriedenheit mit dem Gehalt oder
den Aufstiegschancen, ein anderes Stellenangebot oder Ähnliches. Der Arbeitnehmer muss diese jedoch in keiner
Weise in der Kündigung oder bei einem Gespräch erläutern.
Regeln einer Kündigung
Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung haben sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zunächst an die vertraglich
oder tariflich vereinbarten Fristen zu halten. Zudem muss der Arbeitgeber bei einem unter Kündigungsschutz stehenden
Arbeitnehmer (Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit, mehr als sechs Monate im Betrieb) einen erheblichen bzw. bei
einer außerordentlichen Kündigung immer einen schwerwiegenden Grund nennen.
Es gilt auch, dass eine Kündigung sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer schriftlich in Form eines ordentlichen
Kündigungsschreibens aufgesetzt werden muss.